Die Entscheidung über den Familiennamen nach der Hochzeit ist ein bedeutender Schritt für jedes Ehepaar in Deutschland. Sie beeinflusst nicht nur die persönliche Identität, sondern hat auch rechtliche und bürokratische Konsequenzen. In diesem Artikel werden die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschließung detailliert erläutert und wichtige Aspekte hervorgehoben, die bei der Entscheidungsfindung zu beachten sind.
Beibehaltung der eigenen Namen
Ehepaare können sich entscheiden, ihre jeweiligen Geburtsnamen oder aktuell geführten Familiennamen nach der Hochzeit beizubehalten. In diesem Fall führt jeder Partner weiterhin seinen bisherigen Namen, und es wird kein gemeinsamer Ehename festgelegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei dieser Option die Eltern innerhalb eines Monats nach der Geburt eines Kindes bestimmen müssen, welchen Nachnamen das Kind tragen soll. Wird diese Frist versäumt, legt das Familiengericht den Nachnamen des Kindes fest.
Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
Viele Paare entscheiden sich dafür, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen. Hierbei kann entweder der Geburtsname oder der aktuell geführte Familienname eines der Ehepartner als gemeinsamer Ehename gewählt werden. Diese Entscheidung kann bereits bei der Eheschließung getroffen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden; es besteht keine gesetzliche Frist für die Festlegung des Ehenamens. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Erklärung unwiderruflich ist und während der bestehenden Ehe nicht widerrufen werden kann.
Doppelnamen
Wenn ein Ehepartner seinen bisherigen Namen beibehalten möchte, besteht die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen. Dabei wird der Ehename mit dem Geburtsnamen oder dem aktuell geführten Familiennamen des Ehepartners kombiniert, entweder durch Voranstellen oder Anfügen des Namens. Es ist wichtig zu beachten, dass nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen kann; ein gemeinsamer Doppelname für beide Partner ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Zudem dürfen keine dreifachen Namenskombinationen entstehen. Die Reihenfolge der Namen kann frei gewählt werden und die Namen werden durch einen Bindestrich miteinander verbunden.
Namensänderung nach Scheidung
Nach der Auflösung der Ehe, beispielsweise durch Scheidung, besteht die Möglichkeit, den vor der Ehe geführten Namen oder Geburtsnamen wieder anzunehmen. Diese Erklärung kann beim zuständigen Standesamt abgegeben werden und ist in der Regel mit Gebühren verbunden. Es ist wichtig zu wissen, dass während der bestehenden Ehe der gewählte Ehename nicht abgelegt werden kann.
Bürokratische Schritte und Fristen
Unabhängig von der gewählten Namensführung sind bestimmte bürokratische Schritte erforderlich. Nach der Festlegung eines neuen Namens sollten folgende Dokumente und Stellen aktualisiert bzw. informiert werden:
- Personalausweis und Reisepass: Diese müssen mit dem neuen Namen versehen werden.
- Fahrzeugpapiere: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollten entsprechend geändert werden.
- Bankinstitute: Kredit- und EC-Karten sowie Kontodaten müssen aktualisiert werden.
- Versicherungen: Alle bestehenden Versicherungsverträge sollten auf den neuen Namen umgeschrieben werden.
- Arbeitgeber und Vermieter: Diese sollten über die Namensänderung informiert werden, um Gehaltsabrechnungen und Mietverträge entsprechend anzupassen.
- Sonstige Verträge und Mitgliedschaften: Beispielsweise bei Telefonanbietern, Streaming-Diensten oder Vereinsmitgliedschaften.
Es ist ratsam, diese Änderungen zeitnah vorzunehmen, um Unstimmigkeiten oder rechtliche Nachteile zu vermeiden. Die genauen Fristen und Gebühren können je nach Bundesland variieren, daher empfiehlt es sich, beim zuständigen Standesamt oder der jeweiligen Behörde genaue Informationen einzuholen.
Kosten der Namensänderung
Die Festlegung eines Ehenamens oder die Annahme eines Doppelnamens ist mit bestimmten Gebühren verbunden. Die Beurkundung der Namensänderung durch das Standesamt kostet in der Regel zwischen 20 und 30 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für die Neuausstellung von Ausweisdokumenten an, beispielsweise 37 Euro für einen neuen Personalausweis. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Gebühren zu informieren, da diese je nach Region variieren können.
Fazit
Die Wahl des Familiennamens nach der Hochzeit ist eine persönliche Entscheidung mit weitreichenden rechtlichen und praktischen Konsequenzen. Es ist essenziell, sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren und gemeinsam als Paar eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen. Bei Unsicherheiten oder speziellen Anliegen kann eine Beratung beim zuständigen Standesamt oder einem Rechtsberater hilfreich sein, um alle individuellen Faktoren und möglichen Auswirkungen zu berücksichtigen.
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